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Rechtsschutzversicherungen

Zunächst gilt: In vielen Fällen übernimmt der Verlierer eines Gerichtsprozesses die kompletten Kosten des Rechtsstreits. Das bedeutet auch, dass in sicheren Fällen die Rechtsschutzversicherung nicht notwendig ist. Die Versicherung hat deshalb den Ruf, vor allem von notorischen Klägern genutzt zu werden. Das „vor das Gericht“ ziehen machen sie gerne, weil es ja nichts kostet. Dadurch wird die Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung auch recht teuer. Die Rechtsschutzversicherung wird generell auch von Verbraucherschützern nicht als existenziell notwendige Absicherung eingeordnet, denn in der Regel ist es nicht finanziell bedrohlich, wenn die Anwalts- und Gerichtskosten mal aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.

Die Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch Kosten, die durch Sachverständigen- und Zeugenentschädigungen entstehen oder die das Verfahren beim Schiedsmann oder Schlichter verursacht. Dabei muss der Versicherungsnehmer allerdings zunächst bei seinem Versicherungsunternehmen nachfragen, ob dieses die Deckung für die Kosten tatsächlich übernimmt. In aussichtslosen Fällen lehnt diese das nämlich ab. Außerdem ist in vielen Verträgen festgehalten, dass die Versicherung erst nach einer Wartefrist von mehreren Monaten in Anspruch genommen werden darf.

Und: Eine Selbstbeteiligung lässt sich vereinbaren. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass dadurch die Versicherungsprämien deutlich geringer ausfallen als bei einem Produkt ohne Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung besagt, dass der Versicherungsnehmer bis zu der vereinbarten Höhe die Kosten für das Verfahren selbst tragen muss. Dadurch fallen viele Bagatellfälle nicht in den Versicherungsschutz und so sinken die Kosten. Ein kleiner aber feiner Unterschied in den Versicherungsbedingungen: Bei manchen Versicherungsunternehmen fällt die Selbstbeteiligung nur einmal an, selbst, wenn das Verfahren durch mehrere Instanzen geht. Andere berechnen sie pro Instanz erneut.

Die Rechtsschutzversicherung gibt es für den Verkehr, für das private Leben, für den Beruf und für Mietrechtsfälle. Wichtig: Familienstreitigkeiten wie etwa die Verfahren rund um das Erbe oder die Ehescheidung werden nicht durch sie abgedeckt. Welche Fälle abgedeckt sind, kann unterschiedlich vereinbart werden.

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