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Haftpflicht
Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen die für alle Menschen unabdingbar sind. Die Haftung für Beeinträchtigungen von Gesundheit, Eigentum oder anderer Rechtsgüter dritter Personen sind darin abgesichert. Jede Person hat die Pflicht zur Haftung für fahrlässig verursachten Schäden.
persönliche Haftung
Der Begriff persönliche Haftung stammt aus dem Bereich Recht, genauer gesagt aus dem Steuerrecht. Er besagt, dass man persönlich dafür einstehen muss, wenn jemand anderes Steuerschulden hat. Hierbei wird mit dem gesamten Vermögen gehaftet, das bedeutet, dass die persönliche Haftung größtenteils unbeschränkt ist. Der Paragraf 1437 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt den Tatbestand der persönlichen Haftung.
Haftungsrisiko
Das Haftungsrisiko ist aus juristischer Sicht eine komplizierte Angelegenheit. Wer von einem Gläubiger haftbar gemacht werden kann, trägt das Haftungsrisiko. Schwierig ist der Fall, wenn mehrere Personen haften oder mehrere Personen unterschiedliche Haftungsrisiken tragen.
Haftpflichtversicherung
Fügt jemand einem anderen einen Schaden zu, ist er diesem gegenüber zum finanziellen Ausgleich verpflichtet. Dieser Rechtsgrundsatz wird als gerecht empfunden. Doch die Verpflichtung zum Schadenersatz kann für den Verursacher den finanziellen Ruin bedeuten. Hiervor schützt eine Haftpflichtversicherung, die in unterschiedlichen Ausgestaltungen angeboten wird.